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Nachlese NT02 - Webkonferenz "LED"

Netzwerken in Zeiten der Pandemie... Aus der Not heraus haben wir aus unserem zweiten Netzwerktreffen eine Webkonferenz gemacht. Haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Flexibilität und das geduldige Ertragen mancher technischer Unzulänglichkeiten! Im großen und ganzen hat es gut geklappt.

Und wir sind sicher, dass der Kern unserer Botschaft angekommen ist: Eine Umstellung der Beleuchtung - innen wie außen - auf hocheffiziente LED-Technik macht für Kommunen weiterhin Sinn, auch wenn die Förderung durch die öffentliche Hand in den letzten Jahren etwas zurückgefahren wurde. Dafür ist die Effizienz der Leuchten weiter gestiegen, so dass in der Gesamtschau meist schon nach wenigen Jahren eine Amortisation erfolgt.

Eine einfache Beispielrechnung für die klassische Glühbirne verdeutlicht das Potenzial. Wo die Umrüstung auf LED-Technik über einen einfachen Austausch des Leuchtmittels erfolgen kann, sind die Amortisationszeiten unglaublich kurz:

Natürlich ist dieser "Retrofit"-Ansatz für viele Beleuchtungssysteme in kommunalen Gebäuden nicht der richtige Weg. Aber auch wenn die ganze Leuchte getauscht werden muss, führen die hohen Einsparungen in der Regel zu einer zügigen Amortisation.

Deshalb macht die Umrüstung schon in einem kleinen Rathaus oder Kindergarten Sinn, vielmehr noch in einem größeren Schulkomplex oder einer Mehrzweckhalle, und ganz sicher bei der Straßenbeleuchtung, die meist - neben der Kläranlage - der größte Stromverbraucher im Gemeindegebiet ist.

Bernd Lippert und Stefan Friedrich von der Firma DELSANA in Schwarzenbach an der Saale konnten anhand zahlreicher Beispiele aus dem kommunalen Umfeld zeigen, welche Energiemengen und damit auch Stromkosten Jahr für Jahr durch eine LED-Umrüstung eingespart werden können. In der Regel sind Einsparungen zwischen 50 und 80 Prozent möglich, in Einzelfällen sogar noch darüber, bestätigten die LED-Experten. Die daraus resultiernden Amortisationszeiten liegen meist im Bereich von 5-10 Jahren.

Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umrüstung ist eine fachgerechte Planung - entweder durch den Hersteller oder ein Ingenieurbüro, im Bereich der Straßenbeleuchtung bieten das teilweise auch Netzbetreiber an. Bei der Ausschreibung sollte auf deine ausreichende Garantie (mindestens 10 Jahre) und die Lieferbarkeit von Ersatzteilen (mindestens 20 Jahre) geachtet werden.

Zahlreiche Vorgaben an die Effizienz und Qualität der Leuchten machen allein schon die unterschiedlichen Förderprogramme, die für die Umrüstung genutzt werden können. Nicht nur Lumen pro Watt, Farbwiedergabeindex und Mindesthelligkeit am Ende der Lebensdauer sind dort klar definiert. Wichtigstes Programm des Bundes bei der LED-Umrüstung ist die so genannte "Kommunalrichtlinie", die für Innen- und Außenbeleuchtungen Fördersätze von 20-35 Prozent ermöglicht. Für Maßnahmen in Schulen, Kindergärten, Sportstätten etc. erhöht sich dieser Zuschuss noch einmal um 5 Prozentpunkte.

Unter Umständen kommt für die Umrüstung der Beleuchtung in einem Nichtwohngebäude zusätzlich ein Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm IKK 217/218 in Frage. Bei Einzemaßnahmen sind bis zu 20 Prozent möglich, bei einer Komplettsanierung bis zu 27,5 Prozent.

Hier finden Sie die Folien zum Thema - mit den Links zu den wichtigsten Förderprogrammen: